BARTELS Bestattungsinstitut
 

Was tun im Trauerfall?

Manchmal ist der Eintritt des Todes absehbar, oft jedoch trifft uns ein Trauerfall unerwartet. Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine besonders starke emotionale Belastung für die Angehörigen. Deswegen ist es zunächst wichtig, Hektik zu vermeiden, damit die nächsten Schritte in Ruhe erfolgen.

Wir möchten Ihnen für die ersten einzuleitenden Schritte eine Verhaltensrichtlinie zur Hand geben:

Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Hausarzt, dem nächst erreichbaren Arzt oder dem Arzt im Notdienst auf. Nur ein Arzt kann den Tod feststellen und aufgrund seiner Untersuchung die notwendige Todesbescheinigung ausstellen. Hierfür wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt. Wenn ein Mensch im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim verstirbt, so wird die Hausverwaltung oder das Pflegepersonal die entsprechenden Maßnahmen einleiten.

 

Bitte nehmen Sie nach Feststellung des Todes Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam den weiteren Weg besprechen können. Wir von Bestattungsinstitut Bartels stehen Ihnen Tag und Nacht (auch am Wochenende) unter der Telefonnummer 05651 12999 zur Verfügung.

Für unser Gespräch halten Sie bitte die nachfolgenden Dokumente des Verstorbenen bereit:

Personalausweis

Chipkarte der Krankenversicherung

Renten- oder Pensionsnummer(n)

Versorgungsamtausweis (falls vorhanden)

Des Weiteren je nach Familienstand des Verstorbenen:

Geburtsurkunde (bei Ledigen)

Heiratsurkunde (bei Verheirateten)

Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)

Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)